Genießen – erleben – entspannen, das sind die Inhalte des vorliegenden Buches, mit dem wir Sie einladen,das Ruhrgebiet, seine Freizeitwerte und die Gastronomie in Ihrer Nähe neu zu entdecken.  
     
   

Das Prinzip ist einfach:

 

Ein Gutschein kann in der Regel nur von mindestens zwei Personen eingelöst werden. Sie nehmen also zwei Leistungen in Anspruch und bezahlen nur eine. Eben „zwei : eins“. Sie erhalten somit das zweite Hauptgericht oder die zweite Eintrittskarte gratis. Eine Ausnahme bilden die Gutscheine, bei denen Sie statt einer „zwei : eins“ Leistung 50% Rabatt erhalten.

 

 

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Gutschein selbst herauszutrennen und bei gleichzeitiger Vorlage der beiliegenden „zwei : eins-card“ einzulösen. Dabei behält der Gutscheingeber den Gutschein ein und entwertet sein Feld auf der Rückseite der „zwei : eins-card“ analog zur Nummer des Gutscheines.

Die „zwei : eins-card“ behalten Sie. Oder Sie legen wie bisher das Gutscheinbuch vor und der Gutscheingeber trennt den entsprechenden Gutschein heraus.

 

 

Zeigen Sie bitte das Gutscheinbuch oder die „zwei : eins-card“ immer VOR der Benutzung Ihrem Gutscheingeber und nehmen Sie sich kurz Zeit, um das Kapitel „So genießen Sie richtig“ auf der folgenden Seite sowie die individuellen Regelungen auf den einzelnen Gutscheinen aufmerksam zu lesen.

 

 

In zunehmendem Maße freuen wir uns über Gutscheingeber, die zwei Gutscheine (Doppelgutscheine) einsetzen, so dass Sie dort ein zweites Mal einen Gutschein nutzen können. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einem Doppelgutschein pro Tag und Buch nur ein Gutschein eingelöst werden kann.

 
     
 

Bitte sorgfältig mit der

„zwei : eins-card“ umgehen,

da sie bei heraus getrennten

Gutscheinen vorgelegt werden muss!

 
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

 
 

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